
Parkplätze für Gehbehinderte
Die dortigen Schilder sind nur Zusatzschilder. Falschparkern droht kein Bußgeld wie beim Parken auf Behinderten-Parkplätzen (blaue Schilder). Die Parkplätze für Gehbehinderte müssen breit genug sein, um z.B. einen Rollator ausladen zu können.
Betroffene mit „orangenem Ausweis“ können sie nutzen, nicht aber die ausgewiesenen Behinderten-Parkplätze. Da öffnet sich ein sehr komplexes Thema!
Es gibt etliche Sonderparkmöglichkeiten für Betroffene mit „orangenem Ausweis“. Ob sie alle bekannt sind?
Anlass für einen Presseartikel und evtl. einer Infoveranstaltung im Ratssaal. Wir bleiben dran!

Parkplatzsituation Brückenstraße 2
Nach unserer Anregung wurden die Sonderparkplätze zeitnah verlegt auf die Seite zur Volksbank und gepflastert.
Wir schlagen vor, die Zusatzschilder mit einem Hinweis zu ergänzen: „Danke, dass Sie diesen Parkplatz für Gehbehinderte freilassen!“
